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LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - L 2 U 36/04 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - L 2 U 36/04 (https://dejure.org/2007,30177)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Feststellung von bestehenden Gesundheitsstörungen wie Kopf-, Hals- und Nackenschmerzen, Muskelverspannungen sowie Schwindelgefühlen als Folgen eines erlittenen Arbeitsunfalls; Sozialrechtliche Ausgestaltung der Wesentlichkeit eines Arbeitsunfalls; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 02.12.2003 - S 68 U 54/00
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - L 2 U 36/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - L 2 U 36/04
Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernsthafte Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (so insgesamt BSG, Urteil vom 09. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R).
- SG Karlsruhe, 27.06.2014 - S 4 U 1782/13
Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - Feststellung von Folgen …
Insoweit wird darauf hingewiesen, dass sich die mancherorts findende Behauptung, gemäß der oben zitierten BSG-Entscheidung zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge sei eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme erforderlich (etwa: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2007 - L 2 U 36/04 -, juris), sich zwar auf den in juris veröffentlichten Leitsatz der BSG-Entscheidung stützen kann, nicht jedoch auf die Entscheidungsgründe, in denen auch Abweichungen ausdrücklich vorgesehen sind (vgl. BSG…, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, juris Rn. 22: "sollte [sic] ... aufgrund eines der üblichen Diagnosesysteme und unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen erfolgen"; "Begründete Abweichungen von diesen Diagnosesystemen aufgrund ihres Alters und des zwischenzeitlichen wissenschaftlichen Fortschritts sind damit nicht ausgeschlossen.").